Als zulässige Ausweisdokumente gelten
- der Personalausweis,
- ausländische dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarten,
- Reisepässe, soweit sie ein Lichtbild und die Unterschrift des Inhabers enthalten und von der Deutschen Post zur Identifizierung akzeptiert werden.
Besonderheiten beinhalten die Identifikationsverfahren POSTIDENT mit Video-Chat und POSTIDENT mit neuem Personalausweis:
POSTIDENT mit neuem Personalausweis (POSTIDENT nPA):
Als zulässiges Ausweisdokument für die Teilnahme an POSTIDENT mit neuem Personalausweis gelten nur der neue Personalausweis mit freigeschalteter eID sowie ein deutscher elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter eID-Funktion. Beim elektronischen Aufenthaltstitel muss das Ausstellungsdatum jünger als der 01.03.2013 sein. Darüber hinaus sind ein Kartenlesegerät und die AusweisApp bzw. AutentApp erforderlich.
POSTIDENT mit Video-Chat (POSTIDENT VIDEO):
Als zulässige Ausweisdokumente gelten gültige deutsche Personalausweise und ausländische dem deutschen Personalausweis entsprechende Identitätskarten. Ebenso können Reisepässe, soweit diese Dokumente optische (holografische) Sicherheitsmerkmale sowie ein Lichtbild enthalten und von der Deutschen Post AG zur Identifizierung akzeptiert werden, als Ausweisdokumente genutzt werden.